Allgemeine Geschäftsbedingungen
Catalysis Additive Tooling GmbH, Steinhügel 112 J, D-58455 Witten · Stand 08/2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Catalysis Additive Tooling GmbH, Witten (nachfolgend „Catalysis“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Catalysis ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Ausführung der Lieferung zustande. Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung maßgeblich. An Kalkulationen, Konstruktionsdaten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3 Konstruktionsfreigabe
Die Fertigung erfolgt auf Grundlage der vom Besteller freigegebenen Konstruktion (Werkzeugdesign). Der Besteller prüft die Freigabedaten auf Richtigkeit und Eignung für seinen Anwendungsfall; mit der Freigabe beginnt die Fertigung. Nachträgliche Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
§ 4 Fertigungsverfahren und Toleranzen
Unsere Werkzeuge entstehen im 3D-Sanddruck (Binder-Jetting) mit anschließender Infiltration und Oberflächenbearbeitung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten für Maße ohne Toleranzangabe die Allgemeintoleranzen nach DIN ISO 2768-c; abweichend davon gilt für Nennmaße bis 30 mm eine Toleranz von ±0,5 mm (verfahrensbedingte Druckgenauigkeit laut Anlagenhersteller). Diese Toleranzlage ist für Thermoform-Anwendungen in aller Regel voll ausreichend; sie entspricht nicht derjenigen gefräster Aluminiumwerkzeuge. Engere Toleranzen an einzelnen Funktionsflächen sind nach vorheriger Vereinbarung durch mechanische Nacharbeit möglich. Verfahrenstypische Eigenschaften (z. B. leichte Oberflächenrauheit, Schichtstruktur, Porosität des infiltrierten Sandkörpers) stellen keinen Mangel dar.
§ 5 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben ab Werk Witten einschließlich Verpackung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Lieferung und Gefahrübergang
Liefertermine sind unverbindliche Zirka-Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur, spätestens mit Verlassen unseres Werks, auf den Besteller über (EXW Witten, Incoterms 2020, einschließlich Verpackung).
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
§ 8 Handhabung, Lagerung und Einsatzgrenzen
Die Werkzeuge sind fest auf einer Holzträgerplatte montiert; Formstabilität und Vakuumführung sind nur im montierten Zustand gewährleistet. Das Werkzeug darf nicht von der Trägerplatte demontiert werden. Bei Demontage, Umbau, Stößen, Stürzen, punktueller Krafteinwirkung, unsachgemäßem Transport oder unsachgemäßer Lagerung (insbesondere Feuchtigkeit und dauerhafte Temperaturen außerhalb des vereinbarten Einsatzbereichs) können Werkzeug und Trägerplatte beschädigt werden; für hierdurch entstandene Schäden übernehmen wir keine Gewährleistung. Gleiches gilt für normalen Verschleiß im Produktionseinsatz.
§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung
Es gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB); offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte zu. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung; unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 10 Haftung
Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Geheimhaltung und Schutzrechte
Beigestellte Daten und Unterlagen des Bestellers behandeln wir vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Der Besteller steht dafür ein, dass durch die Fertigung nach seinen Vorgaben keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Witten, Gerichtsstand ist Bochum. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.